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Anfrage: Schlamassel bei der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)

Geschäftsnummer:

94.3026

Eingereicht von:

Keller Rudolf

Einreichungsdatum:

28.02.1994

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Finanzdepartement

Schlagwörter:

SBB-Pensionskasse; Renten; Bundesrat; EVK-Debakel; Aufsicht; Werden; Steuerzahler; Gezogen; Kasse; Umständen; Notwendige; Längerfristig; Massnahme; Gegebenen; Massnahmen; Erhöht; Gedenkt; Absehbar; Werden; Leiten; Steuerzahlerinnen; EVK-Geldern; Grössenordnung; Weitergegeben; Verbessert; Darlehen; Unechte; Politische; Rechtliche; Verantwortliche

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Eingereichter Text

Der oberste politische Chef der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) hat vor den Medien erklärt, dass er für das Milliardenloch und die damit zusammenhängenden Probleme der EVK die volle Verantwortung übernehme. Mit dieser Erklärung allein ist es aber nicht getan!

Es stellen sich nun folgende Fragen an den Bundesrat:

1. Das EVK-Debakel war schon längere Zeit vorauszusehen. Weshalb hat man nicht viel früher die Notbremse gezogen? Hat hier der Bundesrat seine Aufsichtspflicht nicht in gröblichster Weise verletzt?

2. Ist Gewähr dafür gegeben, dass fürs erste sämtliche laufenden Renten überprüft und alle Rentenbezüger, so schnell das bei der grossen anfallenden Arbeitsbelastung eben möglich ist, persönlich und schriftlich über das Resultat der Rentenüberprüfung informiert werden?

3. Wie viele Jahre dürften die gesamte Überprüfung und die notwendigen Korrekturen der Versicherungspolicen dauern, und kann das mit dem vorhandenen Mitarbeiterstab bewältigt werden? Ist folglich die Einführung des Freizügigkeitsgesetzes und des PK-Wohneigentumsförderungsgesetzes unter den gegebenen Umständen für die EVK überhaupt einwandfrei zu bewerkstelligen?

4. Praktisch alle kompetenten Versicherungsexperten plädieren dafür, dass der Deckungsgrad der EVK längerfristig erhöht werden sollte - wie und wann gedenkt der Bundesrat diese notwendige Massnahme in die Wege zu leiten?

5. Wie gross ist der Anteil an EVK-Geldern, die als echte oder unechte Darlehen weitergegeben wurden und an wen?

6. Ist die Grössenordnung, mit der die öffentliche Hand und damit wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen dem EVK-Debakel zusätzlich belastet werden, bereits absehbar?

7. Mit was für Massnahmen wird die Aufsicht über die EVK und die SBB-Pensionskasse verbessert?

8. Werden gegen verantwortliche Führungspersonen auch strafrechtliche Konsequenzen in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht?

9. Die SBB-Pensionskasse soll in einem noch schlechteren Zustand als die EVK sein. Ist es noch möglich, die Aufnahme dieser Kasse in die EVK zu stoppen, und was wird unternommen, um diese Kasse längerfristig zu sanieren?

10. Wäre - weil bei der Privatassekuranz das nötige Know-how vorhanden ist - eine Teil- oder Ganz-Privatisierung der EVK und der SBB-Pensionskasse mittelfristig nicht der gescheitere Weg, als unter den gegebenen Umständen unter Bundesregie weiterzuwursteln?

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Weitere Informationen


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